Wirtschaftsförderung - Ein Serviceangebot der Kommune
Königsbrunn ist ein besonders attraktiver Standort für Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Die Stadt liegt inmitten der drittstärksten Wirtschaftsregion Bayerns, eingebettet in eine landschaftlich reizvolle Umgebung.
Königsbrunn konnte schon immer mit günstigen Gewerbeflächen aufwarten. Aber Unternehmer erwarten heute mehr von der Kommune als interessante Grundstücksangebote; sie wollen kompetente und umfassende Beratung "aus einer Hand". Mit der GWG und der Kommunalen Betriebsbetreuung wurden in der Stadt zwei Einrichtungen geschaffen, die eng mit den Unternehmen zusammenarbeiten und ein komplettes Dienstleistungspaket anbieten.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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Wirtschaftsförderung in Königsbrunn
Ein Serviceangebot der Kommune für Königsbrunner Unternehmen, oder die – die es werden möchten!
Königsbrunn hat sich schon seit Jahren das Ziel gesetzt, günstige Gewerbeflächen für interessierte Unternehmen bereit zu stellen.
Unternehmer erwarten jedoch heute mehr von der Kommune als interessante Grundstücksangebote; sie wünschen kompetente und umfassende Beratung "aus einer Hand".Mit der GWG und der Kommunalen Betriebsbetreuung wurden in der Stadt zwei Einrichtungen geschaffen, die eng mit den Unternehmen zusammenarbeiten und ein komplettes Dienstleistungspaket anbieten.
Die wichtigsten Aufgaben der Königsbrunner Wirtschaftsförderung sind
- Die ansässigen Unternehmen am Standort zu stärken
- Betriebliche Erweiterungen und Verlagerungen zu unterstützen
- Unternehmensansiedlungen zu erleichtern
Die wesentlichen Dienstleistungsangebote sind
- Existenzgründungsberatung
- Fördermittelberatung
- Soforthilfe in Krisensituationen
- Arbeitnehmer / Betriebsrat – Unterstützung in Krisenbetrieben
- Neutrale Vermittlung und Moderation bei Krisensituationen oder Rationalisierungsmaßnahmen
- Differenzierte Flächenangebote für Unternehmen
- Lotsenfunktion
- Kundenorientierte Betreuung in allen Fragen die den Standort Königsbrunn betreffen
- Fachliche Unterstützung im Austausch mit anderen Dienststellen der Stadtverwaltung
- Hilfestellung bei betrieblichen Standorterweiterungen, -verlagerungen und Neuansiedlungen
- Breites Know-how in den Bereichen: Geschäftsplanung, Marketing, Produktion und Vertrieb
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Existenzgründung
Stellen Sie Ihr Unternehmen von Anfang an auf gesunde Beine!
Gründungen sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie sorgfältig geplant und gut überlegt sind. Wichtig ist ein aussagefähiger Geschäftsplan, und überprüfen Sie nach Fertigstellung unbedingt noch einmal die Tragfähigkeit Ihrer Idee!
Unsere Serviceleistungen:
- Check Unternehmenskonzept
- Hilfestellung beim Konzept
- Beratung über den Einsatz von öffentlichen Fördermitteln
- Beratung in den Bereichen Geschäftsplanung, Marketing, Produktion und Vertrieb
- Betriebswirtschaftliche Hilfestellung
- Vernetzung mit bestehenden Unternehmen oder Institutionen
- Vermittlung zu anderen Beratungsstellen
Hilfestellung bei ExistenzgründungLfA - DtA - Banken und Sparkassen
BMWi - Arbeitsamt - IHK - HWKStadt Königsbrunn Tel. 08231/606-131
Vier typischen Fehler bei Unternehmensgründungen:1. Mangelnde persönliche Qualifikation
Viele Gründer haben zwar gute Branchenkenntnisse - oftmals fehlen jedoch Erfahrungen z. B. im Umgang mit Mitarbeitern und Kunden. Lücken in kaufmännischer Ausbildung stellen häufig einen wichtigen Grund des Scheiterns dar.
- Decken Sie Ihre persönlichen Lücken vor dem Start auf und finden Sie hier Lösungsansätze für sich und Ihr Unternehmen
2. Fehlende Kenntnisse über Markt und Marktverhältnisse
Allein eine gute Idee zu haben genügt nicht. Finden Sie vor dem Start heraus wer sind Ihre Mitspieler. Welcher Art sind die Probleme für die Ihre Zielgruppe nach Lösungen sucht. Wie groß ist diese Zielgruppe? Gibt es Konkurrenzprodukte zu Ihrer Idee? Wer sind Ihre Konkurrenten? Was bieten diese an und zu welchem Preis? Wie wird sich der Bedarf entwickeln?
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auch nach Auswertung aller Informationen des Marktes rentabel arbeiten kann.
3. Fehlender Überblick über Finanzbedarf und EigenkapitalBei Bankgesprächen wird immer wieder sichtbar: Viele Gründern fehlt der genaue Überblick über Finanzbedarf und Eigenmittel. Stellen Sie sicher, dass die gesamte Anlaufphase finanziert ist. Finden Sie heraus, wie viel Geld wird benötigt, um die erste Zeit (1 – 3 Jahre) optimal arbeiten zu können.
- Eigenkapital ist nicht nur wichtig für Kreditzusagen. Es sichert Ihnen nach dem Start die Liquidität, also Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit.
4. Mangelnde KonzeptionViele Konzepte sind in sich nicht schlüssig dargestellt.
Stellen Sie eine klare Gliederung sicher und achten Sie auf einfache und verständliche Ausdrucksweise. Häufig sind Konzepte zu umfangreich und dadurch nicht konkret genug.
- Bringen Sie klar zum Ausdruck was Sie machen möchten, und welchen Erfolg dies verspricht.
- Gehen Sie erst dann zur Bank, wenn Ihr Konzept fertiggestellt ist. So hält dies allen kritischen Fragen – fachlichen und kaufmännischen – stand. Nur so können Sie das Vertrauen eines Kreditgebers gewinnen.
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Fördermittelberatung
- Sie möchten ein Unternehmen gründen?
- Ihr Betrieb ist erfolgreich – ein An- oder Neubau steht an?
- Sie sind in einer schwierigen Situation – Investitionen stehen an?
Sie benötigen Kapital für
- Gründung
- Erweitung
- Krisenbewältigung
Haben Sie schon daran gedacht, öffentliche Förderprogramme in Anspruch zu nehmen?
Um sich im Dschungel der Fördermittel zurecht zu finden lohnt es sich Hilfe von außen in Anspruch zu nehmen.
Wir beraten Sie gerne! Rufen Sie uns an:
Information über öffentliche Förderprogramme / Hilfestellung
LfA - DtA - Banken und Sparkassen
BMWi - IHK - HWK
Stadt Königsbrunn Tel. 08231/606 -131Wichtig :
Bei allen Förderprogrammen gilt die Vorbeginnsklausel: d.h. Ihre Investition bzw. Auftragserteilung darf erst nach der Antragsstellung erfolgen!
Beispiel:Bayerische regionale Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft
Antragsberechtigt sind Unternehmen
- der Industrie,
- des Handwerks und
- des handwerksähnlichen Gewerbes sowie
- des Dienstleistungsgewerbe
- mit überregionalem Absatz
Wo?
Nur ausgewiesene Fördergebiete und derzeitiges Sonderfördergebiet. Die Einstufung der förderfähigen Branchen nimmt die jeweilige Regierung vor.
Verwendungszweck
Investitionsvorhaben zur
- Errichtung,
- Erweiterung,
- Umstellung oder grundlegenden Rationalisierung,
- Erwerb und Verlagerung einer gewerblichen Betriebsstätte.
- Maßnahmen zur Diversifikation oder marktwirksamen Anwendung neuer Technologien.
Ausgenommen sind
- Grundstücke, Fahrzeuge und gebrauchte Maschinen
Mindestinvestitionssumme
0,51 Mio EUR im Falle von arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen.
Förderungsfähig sind nur Investitionen, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden.
Zweck der Förderung ist insbesondere die Schaffung von gewerblichen (mind. 10) Arbeitsplätzen in den Fördergebieten.
Förderhöchstgrenzen
- Firmen < 250 Mitarbeiter bei einem Umsatz < 38,3 Mio EUR oder einer Bilanzsumme die 25,5 Mio EUR nicht übersteigt – ca. 7 – 8 % Zuschuss
- Kleine Unternehmen <50 Mitarbeiter bei einem Umsatz < 6,6 Mio EUR oder einer Bilanzsumme < 4,6 Mio EUR. – ca. 10 – 14 % Zuschuss
Eigenmitteleinsatz
Der Antragsteller hat entsprechend seiner Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage für die Finanzierung in angemessenem Umfang Eigenmittel einzusetzen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
AntragstellungAnträge sind bei der Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll, einzureichen, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Antragsformulare sind bei den Regierungen, den Kreditinstituten und den Kammern (IHK/HWK) erhältlich.
Art der Förderung
- Investitionszuschuss und/oder
- Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Darlehens oder
- als Kombination aus beidem
(Soll mit Hilfe der Zuwendung ein LfA-Darlehen verbilligt werden, besteht die Möglichkeit, das Darlehen je nach Bedarf umzugestalten. Dafür stehen verschiedene Darlehenstypen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinssätzen zur Verfügung. Die Festlegung erfolgt auf Basis eines Beratungsgespräches bei der zuständigen Bezirksregierung. Zins- und Tilgungstermine sind der 30.6. und 31.12.)
Hinweise
- Mit dem Vorhaben kann nach Antragseingang bei der zuständigen Bezirksregierung begonnen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung .
- Der Antragsteller trägt insoweit das Finanzierungsrisiko.
- Die Fördermittel werden von den Regierungen per Zuwendungsbescheid bewilligt.
MehrfachförderungEine Kumulierung mit Finanzierungshilfen des Bundes und des Landes (LfA, KfW, DtA) ist im Rahmen der jeweiligen Subventionshöchstwerte möglich.
SicherungDie Darlehen sind nach bankmäßigen Gesichtspunkten abzusichern. Sie werden von der Hausbank unter Übernahme der Eigenhaftung ausgereicht.
Soweit ein Darlehen nicht ausreichend abgesichert werden kann, besteht die Möglichkeit eine Staats-, LfA oder KGG-Bürgschaft zu beantragen.
Die Zuschüsse sind während der Bindungsfrist für den Rückforderungsfall (d.h. wenn der Zuwendungszweck verfehlt wird) durch persönliche Mithaftung der Gesellschafter abzusichern.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen)
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Hilfe in der Krise
- Sie können Ihren laufenden Zahlungen nicht mehr nachkommen?
- Ihre Bank gibt Ihnen kein Geld mehr? Ihr Kreditrahmen ist ausgeschöpft?
- Ihr Absatz- oder Umsatz geht zurück?
- Die Erträge sind zu niedrig um Kosten zu decken?
- Dringende Zahlungen stehen an?
- Sie können Ihre Mitarbeiter nicht bezahlen?
- Sie erhalten Waren nur noch gegen cash?
- Längst fällige Forderungen stehen noch aus?
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Höchste Zeit zu erkennen - Sie stecken in der Krise!
Das muss nicht so bleiben! Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten Ihren Betrieb zu sanieren!
Das beste ist, Sie lassen es nicht so weit kommen.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.Hilfestellung / Information bei
Steuerberater – Rechtsanwalt –
LfA - DtA - Banken und Sparkassen -BMWi - IHK - HWK
Stadt Königsbrunn Tel. 08231 / 606-131Sofortmaßnahmen zur Sanierung
1. Situation analysieren
Wo befinden sich die Problemfelder?
Wo liegen die Stärken Ihres Unternehmens?2. Sofortmaßnahmen einleiten
Gespräche mit Lieferanten, Banken und anderen Gläubigern
Forderungen schnellst möglich eintreiben (evtl. über Inkasso)
Mitarbeitergespräche
Einlagen
Akquisegespräche
Kaufmännisches Know-how im Haus?
Aufnahme in den (runden Tisch für Krisenbetriebe) der IHK/HWK3. Konzeptüberarbeitung
Stimmt das Produkt mit dem Markt überein?
Stimmt der Preis?
Stimmt die Personalplanung?
Kommunikation nach außen?4. Aktionplan erarbeiten
Wer macht was bis wann?
Sanierung ist Chefsache.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter - so werden Ängste abgebaut und es kann gemeinsam mit hoher Motivation am erfolgreichen Fortbestand des Betriebes gearbeitet werden!
- Auch nach der Sanierung ist noch einiges zu tun!
- Sobald die Sanierung erfolgt ist müssen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden für die Zukunft!
Holen Sie sich Hilfe von außen!
Rufen Sie uns an! Vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.
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Arbeitnehmer – Betriebsrat; Unterstützung in Krisenbetrieben
- Sie wünschen Hilfe im Gespräch mit der Geschäftsleitung
- Sie möchten ein neues Projekt starten
- Sie möchten sich selbständig machen
- Sie suchen nach neuen Möglichkeiten
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Königsbrunn bietet Ihnen:
- Neutrale Vermittlung und Moderation zwischen Geschäftsleitung und Belegschaft im Vorfeld von Entlassungen oder Rationalisierung
- Aufzeigen von Wegen zur Vermeidung betrieblicher Entlassungen
- Information und Beratung über Schulungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
- Beratung bei der Gründung einer Personalentwicklungsgesellschaft
- Management buy out – Projektplanung
- Lotsenfunktion zu Institutionen im Arbeitsmarkt
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Flächenangebote
Diese Flächenangebote und relevante Informationen erhalten Sie durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Königsbrunn.
Unsere Serviceleistungen:
- Betreuung der ansiedlungswilligen Unternehmen
- Verkauf von industriell und gewerblich nutzbaren Grundstücke
- Unentgeltliche Vermittlung
- Fachkundige Beratung im Baurecht
- Kontakte zu den Genehmigungs- und Fachbehörden
- schnell und flexibel, in enger Abstimmung mit der Verwaltung
- Ansprechpartner für alle Fragen der Infrastruktur
Sie erreichen uns unter Telefon 08231/606-131 oder per Mail an wirtschaftsfoerderung@koenigsbrunn.de
Ein weiterer Ansprechpartner der in enger Kooperation mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Königsbrunn agiert, ist die GWG (Gesellschaft für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung der Stadt Königsbrunn mbH), sie
- veräußert Gewerbeflächen
- hilft schnell und unbürokratisch
- unterstützt Sie bei behördlichen Genehmigungen
- berät und betreut umfassend.
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Lotsenfunktion
Sie sind Unternehmer:
Der richtige Kontakt zum richtigen Zeitpunkt!
- Welche Institution ist in diesem Fall die Richtige?
- Wer kann mir jetzt weiterhelfen?
- Wo ist meine nächste Anlaufstelle?
- Wer wann der richtige Ansprechpartner für Sie ist?
Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk – Rufen Sie uns an!
Tel: 08231/ 606 - 131
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Kontakt
Kontaktaufnahme zu Themen der Wirtschaftsförderung in der Stadt Königsbrunn per E-Mail unter:
wirtschaftsfoerderung@koenigsbrunn.de